Wildvogel gefunden – was nun?
- In der Naturschutzstation Neschwitz und dem Naturschutzzentrum in Neukirch häufen sich Anfragen zu Funden von Jungtieren
- Unverletzte Jungtiere sollten am Fundort verbleiben
- Beim Fund von verletzten Vögeln und Nestlingen kann man sich an die Naturschutzstation in Neschwitz wenden
Leises Tschilpen und es raschelt in den Nestern – die Brutzeit der Wildvögel hat begonnen
und die ersten Jungvögel verlassen das Nest. In den letzten Wochen haben die
Naturschutzstationen in Neukirch und Neschwitz vermehrt Anfragen zu scheinbar hilflosen
Jungvögeln erhalten. Oftmals handelt es sich bei diesen Tieren um flügge Vögel. Sie haben
das Nest verlassen, werden allerdings von ihren Eltern weiterhin versorgt, bis sie
ausreichend flugfähig sind. Deshalb sollte ein gefundener Jungvogel an der Fundstelle
verbleiben. Befindet sich der Jungvogel in unmittelbarer Gefahr beispielsweise auf einer
Straße, so kann er an eine sichere Stelle umgesetzt werden.
Nach Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich untersagt besonders geschützte
Wildtiere wie Vögel der Natur zu entnehmen. Lediglich bei Krankheit oder Verletzungen darf
das Tier vorübergehend aufgenommen werden. In diesem Fall kann man sich an die
Naturschutzstation in Neschwitz wenden. Kleine Vögel zieht die Naturschutzstation in ihrer
eigenen Wildvogelauffangstation auf. Sie befindet sich im Schlosspark Neschwitz. Der
Außenbereich der Auffangstation kann besichtigt werden. Größere Vogelarten werden in
andere Auffangstationen verbracht. Die Naturschutzstation Neschwitz ist erreichbar unter:
035933–30077.
Weitere Informationen zum Wildtierfund und Naturschutzthemen des Landkreises erhalten
Sie unter www.naturzentrale-bautzen.de.