Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Görlitz. Im März 2018 wurde er durch das Amtsgericht Zittau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt. Zum Haftantritt war er nicht erschienen und bis dato unbekannten Aufenthalts. Der Zittauer wurde verhaftet und der Haftbefehl bekannt gegeben. Gegen 00:40 Uhr erfolgte dann die Einlieferung in die JVA Görlitz.
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