Zwei neue Todesfälle in Verbindung mit einer Coronavirus-Erkrankung
Beide Personen hatten Vorerkrankungen und sind am gestrigen Tag, 7. April 2020, im Pflegeheim Niesky verstorben. Insgesamt hat der Landkreis Görlitz nunmehr sieben Todesfälle.
Aktuell (Stand: 8. April 2020) gibt es im Landkreis Görlitz 199 bestätigte Coronavirus-Fälle. Damit sind 17 weitere Fälle zum Vortag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits 18 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 220. Insgesamt konnten bereits 340 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. 13 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung.
Erreichbarkeit Bürgertelefon an den Osterfeiertagen:
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist von Freitag, 10. April bis Montag, 13. April 2020, täglich in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter 03581 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de zu erreichen.
Verfahrensweise
in Kfz-Zulassungen des Landkreises Görlitz:
Die Zulassungsstellen
des Landkreises Görlitz bieten in der aktuellen Situation einen Notbetrieb an,
welcher über eine telefonische Terminvereinbarung organisiert wird. Bei der
Terminanfrage wird eine Priorisierung nach der Aufrechterhaltung der kritischen
Allgemeininfrastruktur und der Daseinsvorsorge vorgenommen. Alle drei
Außenstellen der Zulassungsbehörde sind derzeit mit ausreichendem Personal
besetzt.
Es werden Termine für Neuzulassungen, Umschreibungen, Erstzulassungen von Gebrauchtfahrzeugen, Wiederzulassungen sowie Änderung von Halter- und Technikdaten vergeben. Eine Terminvergabe für die Anmeldung von Wohnmobilen, Anhängern (jeglicher Art – ausgenommen hiervon Land- und Forstwirtschaft), Motorrädern, Quads, Oldtimern und Umkennzeichnungen auf Wunsch erfolgen weiterhin nur in dringenden Ausnahmefällen. Ob ein Vorgang unaufschiebbar ist, ist im Einzelfall zu betrachten und wird im Rahmen der Terminvergabe bewertet. Alle Autohäuser sowie Zulassungsdienste werden gebeten, die Vorgänge im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu sammeln und somit eine tägliche Vorsprache weitestgehend zu vermeiden. Des Weiteren wird den Gewerbetreibenden auch die Möglichkeit angeboten, bei mehreren Vorgängen die Unterlagen abzugeben und diese nach der Bearbeitung abzuholen. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Verfügbarkeit von Schilderprägediensten derzeit stark eingeschränkt ist. Daher kann der Abschluss des Zulassungsverfahrens – trotz Terminvergabe – nicht garantiert werden. Es ist damit zu rechnen, dass der Abschluss der Antragsbearbeitung erst bei entsprechender Verfügbarkeit der Schilderprägedienste erfolgen kann. Alternativ können Kennzeichen auch online bestellt werden. Weitere Informationen und die Öffnungszeiten der Hotline sind unter https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?modul_id=34&record_id=109231 zu finden.
Hinweis zur Aussetzung des Sonntagsverkaufsverbots:
Aufgrund von Anfragen zur Aussetzung des Sonntagsverkaufsverbotes nach der Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen vom 31. März 2020 sei darauf hingewiesen, dass dieses Angebot nur für Geschäfte gilt, die derzeit geöffnet bleiben. Zudem erfasst die Aussetzung nicht die Feiertage Karfreitag und Ostermontag. An diesen Tagen gelten die Verkaufsverbote unverändert.